Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.08.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 01.01.2025
25.08.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 01.01.2025
20.08.2025
Liquidation
15.08.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.12.2024 bis zum 31.12.2024
15.08.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.12.2024 bis zum 31.12.2024
31.07.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
31.07.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
18.02.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.06.2023 bis zum 31.12.2023
18.02.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.06.2023 bis zum 31.12.2023
16.06.2023
Neueintragungen